EG Verordnung Gütervorrangnetz gefährdet die Qualität des deutschen Personenverkehrs

Berlin

EG Verordnung Gütervorrangnetz gefährdet die Qualität des deutschen Personenverkehrs

Brüsseler Beschlüsse entziehen Deutschland die volle Kontrolle über sein Schienennetz

(Berlin, 8. Juni 2010) Gegen den Widerstand der deutschen Bundesregierung, des Bundestags und des Bundesrats haben sich Rat und Parlament der EU am 4. Juni 2010 auf einen Kompromiss für eine neue EG Verordnung zur Entwicklung eines europäischen Schienennetzes für den Güterverkehr geeinigt. Im Ergebnis wird Deutschland durch diesen Kompromiss die ungeteilte Entscheidungsbefugnis über sein Netz entzogen. Die Entscheidung stellt den Einstieg in eine europäisch gesteuerte Netzbewirtschaftung dar und gefährdet damit die Fahrbarkeit des Personenverkehrs auf den deutschen Hauptmagistralen. Rüdiger Grube, Vorstandsvorsitzender der DB AG ist tief besorgt, dass alle Anstrengungen für ein attraktives Angebot im Fern- und Nahverkehr hochgradig gefährdet sind.
Durch diese Verordnung wird Deutschland verpflichtet, innerhalb der nächsten 3-5 Jahre folgende internationale Güterverkehrskorridore einzurichten.
1.Zeebrügge-Antwerpen / Rotterdam-Duisburg-(Basel)-Mailand-Genua
2.Stockholm-Malmö-Kopenhagen-Hamburg-Innsbruck-Verona-Palermo
3.Bremerhaven / Rotterdam / Antwerpen-Aachen / Berlin-Warschau-Terepol (Polen-Weißrussische Grenze)/Kaunas
Die DB AG hatte von Beginn an vor den beabsichtigten Eingriffen in den Betrieb des Schienennetzes und den negativen Auswirkungen auf den Schienenpersonenverkehr in Deutschland gewarnt. Die Forderung der deutschen Politik nach ausreichender Flexibilität, um gerade in Transitländern Nachteile für Reisende im Nah- und Fernverkehr zu verhindern, hat jedoch letztlich nicht die notwendige Unterstützung der anderen Mitgliedstaaten gefunden.
Zwar ist es dem Verkehrsministerrat gelungen, bei zentralen Punkten wichtige Verbesserungen zu erzielen. So wurden Regelungen, die dem Güterverkehr im Fall von Störungen des Fahrplans pauschalen Vorrang einräumen, nicht gesetzlich festgelegt. In einem zentralen Punkt ist das Verhandlungsergebnis aus deutscher Sicht jedoch als höchst besorgniserregend zu bewerten. So hat sich das Parlament mit seiner Forderung durchsetzen können, Kompetenzen der Trassenvergabe auf eine zentrale Korridorstelle zu übertragen, die von den Infrastrukturbetreibern einzurichten ist. Dies bedeutet eine Zersplitterung der Zuständigkeiten, die erhebliche Auswirkungen auf die europäischen Prozesse und die zukünftige Fahrplangestaltung haben wird.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
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