?Winterreifenpflicht? : Bestehende Regelung soll konkreter formuliert werden

München

„Winterreifenpflicht“ : Bestehende Regelung soll konkreter formuliert werden

ADAC gegen zeitlich begrenzte Winterreifenpflicht

Die durch das Urteil des OLG Oldenburg entstandene Rechtsunsicherheit in Sachen „Winterreifenpflicht“ sollte nach Ansicht des ADAC so schnell wie möglich durch eine konkrete Formulierung beseitigt werden. Jedem Autofahrer muss deutlich werden, dass bei Eis, Schnee und Matsch Winter- oder Ganzjahresreifen größtmögliche Sicherheit bieten.
Einer generellen, zeitlich begrenzten Winterreifenpflicht, etwa von Oktober bis April, ohne speziellen witterungsbedingten Anlass, erteilt der ADAC eine klare Absage: Damit würden Autofahrer, die etwa in Gebieten wohnen, in denen der Winter nur eingeschränkt stattfindet und die bei typisch winterlichen Straßenverhältnissen auf Fahrten verzichten oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen können, nur unnötig zur Kasse gebeten. Ähnliches gilt für die Halter von Zweitwagen.
Gegen eine zeitlich terminierte generelle Winterreifenpflicht spricht auch, dass es sich dabei um eine Ausrüstungsvorschrift handeln würde, die auf ausländische Besucher nicht zuträfe. An die jetzt gültige Verhaltensvorschrift müssen sich hingegen auch Autofahrer aus anderen Ländern halten müssen.
Unabhängig von dieser rechtlichen Diskussion empfiehlt der ADAC allen Autofahrern, die im Winter bei jedem Wetter mobil sein wollen, mit Winterreifen zu fahren. Dabei sollten nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen beachtet werden. Eine vorgeschriebene Profiltiefe von 1,6 mm reicht für Winterreifen nach Ansicht des Clubs nicht aus. Winterreifen sollten mindestens vier Millimeter Profiltiefe haben und nicht älter als fünf Jahre sein.

Rückfragen:
Maximilian Maurer
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