Keine Änderung bei Closing-Frist für Beberbeck
Keine Änderung bei Closing-Frist für Beberbeck
Wirtschaftsminister Dieter Posch: „Kaufvertrag für Grundstück wird nicht wirksam, wenn Bedingungen nicht erfüllt sind“
„An der Haltung der Landesregierung zu den Plänen rund um Beberbeck hat sich nichts geändert. Seit langem ist der Stadt Hofgeismar bekannt, dass es einen Zeitpunkt gibt, zu dem man spätestens festgestellt haben will, ob das wünschenswerte Projekt zum Erfolg geführt werden kann oder nicht. Dieser Zeitpunkt ist der 31.12.2010. Der bedingte Grundstückskaufvertrag wird nicht wirksam, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind“, sagte Wirtschaftsminister Dieter Posch in der heutigen Fragestunde im Hessischen Landtag.
Mit den Entwicklungsplänen für die Domäne Beberbeck ist die Landesregierung über den bedingten Grundstückskaufvertag, der ursprünglich im Jahr 2007 geschlossen wurde, befasst. Es sei selbstverständlich, dass sich die Landesregierung an Verträge halte.
Posch nannte noch einmal die Bedingungen, die für den Eintritt in das Closing-Verfahren bis zum 31.12. 2010 erfüllt sein müssten:
a) bauleitplanerische Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung,
b) die Finanzierung des Immobilienerwerbs durch die Besitzgesellschaft, bestätigt durch ein Wirtschaftsprüfer-Testat und die Finanzierungsbestätigung einer Großbank,
c) die Finanzierung der für die Projektentwicklung erforderlichen Maßnahmen , ebenfalls bestätigt durch Wirtschaftsprüfer-Testat und Finanzierungsbestätigung einer Großbank,
d) die Verträge mit Investoren über eine Investitionsverpflichtung von mindestens 250 Mio. ? und auch über eine Rückbauverpflichtung bei Nichtrealisierung,
e) ein Finanzierungsnachweis der Investoren, der durch Testat der Wirtschaftsprüfer und die Finanzierungsbestätigung einer Großbank nachgewiesen werden müssen.
f) Außerdem ist eine Erklärung des Trägers der Altenpflegeinrichtung vorzulegen, dass eine einvernehmliche und adäquate Lösung für die Altenpflegeinrichtung erzielt wurde.
Bislang, so Posch, lägen der Landesregierung keine belastbaren, prüffähigen Unterlagen darüber vor, dass die Bedingungen erfüllt seien oder erfüllt werden könnten. Die Stadt Hofgeismar, als Initiator und Träger des Projektes Beberbeck, wurde mehrfach auf den 31.12.2010 aufmerksam gemacht.
Die im Vertrag genannte Frist laufe nun ohne Zutun der Landesregierung Ende des Jahres ab.
„Eine touristische Entwicklung am Standort Beberbeck ist für die Zukunft damit nicht gänzlich ausgeschlossen. Erforderlich dafür ist aber eine entsprechende und belastbar nachgewiesene Investitionsbereitschaft Privater. Wenn es dazu käme, könne die Option auf einen Verkauf benötigter Domänenflächen in einem neu abzuschließenden Vertrag geprüft werden. Der jetzige Vertrag jedenfalls gilt nach dem 31.12.2010 nicht mehr“, so Posch abschließend.
Pressestelle: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
Pressesprecherin: Ulrike Franz-Stöcker
Telefon: (0611) 815 20 20, Fax: (0611) 815-2225
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