Sicherheit auf See für Freizeitkapitäne: Diese Versicherungen brauchen Segler und Bootsführer
Sicherheit auf See für Freizeitkapitäne: Diese Versicherungen brauchen Segler und Bootsführer
Berlin, 20.07.2009 – Ein Bootsunfall kann für Freizeitkapitäne teuer werden. Wer einem anderen in den Bug, einem Wasserskisportler in die Bretter fährt oder den Anlegersteg eines Nachbarn beschädigt, haftet bei Verschulden mit seinem ganzen Vermögen. Dagegen sollten sich Bootsführer für ihre Reisen auf den Binnengewässern und Meeren dieser Welt absichern. Banktip.de sagt, welche Versicherungen für Segler und Bootsführer sinnvoll sind.
Haftpflicht fürs Boot
Für Segler und Bootsführer sind drei Versicherungen wichtig: Bootshaftpflicht, Bootskasko und Skipperhaftpflicht. Die Bootshaftpflichtversicherung springt ein, wenn der Segler bzw. Bootsführer Schäden an anderen Booten verursacht. Die Kaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Boot ab, die etwa durch Vandalismus, Feuer oder Sinken verursacht werden. Und die Skipperhaftpflicht zahlt für Schäden, die Schiffsführer bei einem Unfall auf einem gemieteten Boot verursachen. Generell gilt, dass eigene oder fremde Wassersportfahrzeuge, die nicht mit Motoren oder Segeln angetrieben werden, über die private Haftpflicht versichert sind. Für Ruder- und Paddelboote, Kanus und Surfbretter muss also keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden. Für größere Boote oder Yachten ist eine Bootsversicherung in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch Banktip.de empfiehlt: Der Abschluss einer Bootshaftpflicht ist ratsam, da es gerade auf viel befahrenen Gewässern häufiger zu Unfällen kommt.
Bootshaftpflicht im Ausland oft vorgeschrieben
Für Bootsreisen ins europäische Ausland ist eine Bootshaftpflichtversicherung oftmals Pflicht. Während in Deutschland keine Bootsversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist, besteht in Belgien, Italien, Kroatien, Spanien, Ungarn, den Niederlanden und in der Schweiz eine Versicherungspflicht. Für Auslandsreisen mit dem Boot kann man bei seiner Versicherung die so genannte ‚blaue Karte‘, die Auslandsbestätigung der Haftpflichtversicherung, anfordern. Vor Reiseantritt ist die Gültigkeit der ‚blauen Karte‘ zu prüfen, da sie nur für die Dauer von einem Jahr ausgestellt wird. Allerdings unterscheiden sich die Anforderungen an die Haftpflichtversicherung für Boote in den verschiedenen Ländern im Detail erheblich: So sind in Spanien Boote ab sechs Meter Länge versicherungspflichtig, in den Niederlanden dagegen die so genannten ’schnellen Boote‘, die schneller als 20 Stundenkilometer fahren. In einigen Ländern, wie beispielsweise Italien, sind sogar Mindestdeckungssummen für die Haftpflicht vorgegeben.
Skipperhaftpflicht auf einem Chartertörn
Wer als Skipper ein Boot mietet, sollte eine Skipperhaftpflichtversicherung abschließen. In der Regel existiert seitens des Vermieters schon eine Haftpflicht- und eine Kaskoversicherung, die im Mietpreis enthalten ist. Verursacht jedoch der Skipper durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall, kommt die Haftpflicht selten oder nur in begrenzter Höhe dafür auf. Daher empfiehlt banktip.de den Abschluss einer Skipperhaftpflichtversicherung. Zudem übernimmt die Versicherung Schäden an Hafen- und Steganlagen und zahlt dem Bootsverleiher Aufwandsentschädigungen für entgangene Gewinne. Auch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit am Schiff verursacht werden, sollten bei der Versicherung inbegriffen sein.
Kasko sollte Wintertransport abdecken
Die Kaskoversicherung sollte den Transport des Bootes vom Winterlager zum Gewässer gegen sämtliche Gefahren wie Herunterfallen vom Trailer oder vor Diebstahl absichern. Die Versicherung sollte für Bergungskosten bis 500000 Euro aufkommen. Am besten man lässt den festen Neuwert des Bootes versichern. So wird bei einem Totalschaden auch für ein sechs Jahre altes Boot der Neuwert erstattet. Bei der Bootskasko gilt das Prinzip der All-Gefahren-Deckung. Das heißt, generell ist alles versichert, was nicht konkret ausgeschlossen ist. Dennoch sollten Außenmotoren, Navigationssysteme etc. sicherheitshalber in die Bootskaskoversicherung eingeschlossen sein, da die Hausratversicherung im Regelfall nicht dafür aufkommt. Banktip.de empfiehlt: Ähnlich wie bei Kfz-Versicherungen sollte der Bootsversicherer auf die „Einrede grober Fahrlässigkeit“ verzichten. Denn: Fehlt diese Klausel im Versicherungsvertrag, kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit seine Leistungen je nach Schwere der Schuld kürzen.
Ausführliche Informationen zum Thema ‚wichtige Versicherungen für Segler und Bootsführer‘ finden Interessierte im Internet im aktuellen Ratgeber auf dem Finanz- und Versicherungsportal www.banktip.de. Dort erfahren Segler und Bootsfüherer auch, was bei einem Unfall auf dem Wasser zu beachten ist. Auf Anfrage bietet banktip.de Redaktionen eine Notfall-Checkliste für Freizeitkapitäne an.
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