Staatssekretär Burgbacher: Modernisierte Ausbildung macht Tourismusbranche noch attraktiver!
Staatssekretär Burgbacher: Modernisierte Ausbildung macht Tourismusbranche noch attraktiver!
Datum: 31.5.2011
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Ausbildungsvorschriften zum „Reiseverkehrskaufmann/-kauffrau“ modernisiert und sie an die aktuellen Erfordernisse und Entwicklungen der Branche angepasst. Die neue Bezeichnung des Ausbildungsberufes ist „Tourismuskaufmann -/kauffrau (Kaufmann/Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)“. Die Ausbildung umfasst über den bisher auf Privatreisen ausgerichteten Aspekt der Reiseveranstaltung und Reisevermittlung hinaus nun auch das Feld Geschäftsreisen. Hiermit erfolgt auch eine klare Abgrenzung zum incoming-orientierten Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau für Tourismus und Freizeit“. Die neuen Regeln tragen modernen Entwicklungen im Reiseverkehrsbereich Rechnung, insbesondere der Wandlung vom Verkäufer- zum Käufermarkt, und spiegeln neue Anforderungen an Dienstleistungen und Personal wider. Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Beauftragte der Bundesregierung für Mittelstand und Tourismus, Ernst Burgbacher: „Um den wirtschaftlichen Erfolg der Tourismusbranche zu gewährleisten, ist qualifiziertes Personal mit einer fundierten Ausbildung und bedarfsgerechter Weiterbildung dringend erforderlich. Der modernisierte Ausbildungsberuf ‚Tourismuskaufmann -/kauffrau (Kaufmann/Kauffrau für Privat- und Geschäftsreisen)‘ ist daher ein wichtiges und richtiges Signal für Unternehmen und junge Leute, denen sich hier ein spannendes und perspektivenreiches Arbeitsfeld bietet. Es ist nun die Aufgabe der Branche, dies bei Betrieben und Jugendlichen bekannt zu machen. Ich appelliere an alle Ausbildungsbetriebe: Interessieren Sie junge Menschen für das Arbeitsfeld Tourismus!“
Um den unterschiedlichen Qualifikationsanforderungen in den Bereichen des Reiseverkehrs Rechnung zu tragen, wurde ein flexibles Strukturkonzept mit Pflicht- und Wahlqualifikationseinheiten entwickelt. Neu ist auch, dass im Rahmen der Berufsausbildung nicht gewählte Wahlqualifikationseinheiten als Zusatzqualifikation vermittelt und abgeprüft werden können, um die Verwendungsbreite der Tourismuskaufleute auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
Die duale Berufsausbildung in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft findet in insgesamt 13 Ausbildungsberufen statt. Aufgrund der demografischen Entwicklung zeichnet sich dabei in einigen Berufen und Regionen bereits heute ein Bewerbermangel ab. Hierzu Burgbacher: „Es ist für ausbildende Betriebe umso wichtiger, sich als attraktiver Arbeitgeber und Ausbilder zu präsentieren, um Jugendliche für eine Ausbildung im Tourismus zu interessieren und so langfristig den eigenen Nachwuchs zu sichern.“
Die Ausbildungsordnung vom 19. Mai 2011 ist am 30. Mai 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. 2011 Teil I, S. 953) und kann demnächst auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abgerufen werden.
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