ADAC: Papiere für den Urlaub rechtzeitig besorgen

München –

ADAC: Papiere für den Urlaub rechtzeitig besorgen

Grenzüberschreitung: Pass oder Ausweis?
Eigene Nachweise für den Nachwuchs

Die schönste Zeit des Jahres sollte nicht durch Ärger an der Grenze getrübt werden: Zu einer sorgfältigen Urlaubsplanung gehört deshalb auch, sich rechtzeitig um die nötigen Ausweispapiere zu kümmern. Nicht in allen Urlaubsländern genügt beispielsweise der Personalausweis zur Einreise. Und auch der Nachwuchs braucht teilweise eigene Reisedokumente.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union ist ein gültiger Personalausweis ausreichend. Wer jedoch weiter weg fährt, sollte zusätzlich einen Reisepass mitführen. Besonders bei Reisen auf dem Landweg nach Griechenland oder in die Türkei gilt in den Transitländern Serbien und Mazedonien die Passpflicht. Für Reisen nach und durch Serbien muss das Dokument noch mindestens drei Monate gültig sein. Auch Urlauber, die mit dem Pkw die türkische Grenze passieren möchten, benötigen einen Reisepass. Reisende, die auf dem Weg nach Litauen das russische Gebiet um Kaliningrad (Königsberg) durchfahren wollen, benötigen ein Visum der Russischen Föderation. Dieses muss vor Reiseantritt beantragt werden.

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren reicht innerhalb der EU ein Personalausweis, den die Heimatkommune ausstellt. Er ist sechs Jahre gültig, erfordert ein Lichtbild (Profil- oder Frontalaufnahme) und kostet acht Euro. Für das außereuropäische Ausland sind für den Nachwuchs ein Reisepass und ? abhängig vom Zielland ? ein Visum erforderlich. Kinder benötigen seit dem 1. November 2007 einen eigenen Kinderreisepass. Um Missbrauch vorzubeugen ist es nicht mehr möglich, diese in den elterlichen Pass eintragen zu lassen. Kinderreisepässe sind sechs Jahre lang gültig, mit einer Verlängerung maximal bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres. Ausgestellt wird das Dokument zum Preis von 13 Euro (sechs Euro für die Verlängerung), nötig dazu ist ein Lichtbild in Frontalansicht. Die früheren Kinderausweise werden nicht mehr ausgestellt. Aber: Vor dem 1. November 2007 ausgestellte Reisepässe und noch nicht abgelaufene Kinderausweise behalten ihre Gültigkeit.

Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren wird ein elektronischer Reisepass, ein so genannter ePass, ausgestellt. Ein integrierter Computerchip enthält neben personenbezogenen Daten auch biometrische Angaben in Form eines Passfotos und zweier Fingerabdrücke. Ein ePass ist sechs Jahre gültig und kostet 37,50 Euro. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter zwölf Jahren ein ePass beantragt werden. Das ist beispielsweise bei Reisen in die USA von Vorteil, weil somit die Visumkosten gespart werden können.

Übrigens: Für Touristen gibt es in den Ländern Polen, Tschechien, Kroatien und Serbien eine Meldepflicht. Innerhalb einer bestimmten Frist müssen sich Urlauber bei der örtlichen Polizei oder der zuständigen Behörde melden. Oft wird diese Prozedur bei der Ankunft in Hotels oder Campingplätzen von der Rezeption übernommen.

URL: www.adac.de
=371698″ width=“1″ height=“1″>