Arbeitskreis III: ?Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr?

München

Arbeitskreis III: “Fahrgastrechte im Land- und Luftverkehr”

  • Verbraucherschutz für Reisende
  • Fahrgastrechte bleiben oft auf der Strecke
  • ADAC: Streitschlichtung muss effektiver werden

Mit zwei europäischen Normen aus den Jahren 2005 und 2009 sowie mit dem nationalen Fahrgastrechte-Anwendungsgesetz gibt es bereits gute gesetzliche Ansätze, Schadensersatzansprüche von Bahn- und Fluggästen zu befriedigen. Die Durchsetzung von Ansprüchen wegen Nichtbeförderung oder Verspätung gestaltet sich in der Praxis jedoch sehr schwierig: Nach den Erfahrungen des ADAC bestehen zahlreiche Unklarheiten in der Auslegung einzelner Anspruchsvoraussetzungen (zum Beispiel: Entlastungsgründe der Fluggesellschaften). Zudem sind Grundsatzfragen wie Gerichtsstand und Verjährung noch nicht abschließend geklärt.
Viele berechtigte Ansprüche von Flugreisen (Flugreisen günstig)den scheiterten bisher an der schwachen Position der nationalen Durchsetzungsstellen: Das Luftfahrtbundesamt konnte bei Verstößen der Fluggesellschaft gegen die Fluggastrechte-Verordnung lediglich ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten, nicht aber die Zahlungsansprüche des Verbrauchers durchsetzen. Die vom Verbraucherschutzministerium finanzierte “Schlichtungsstelle Mobilität” erreichte keine einschlägige Akzeptanz bei den Fluggesellschaften und hat ihre Tätigkeit zwischenzeitlich eingestellt.
Bei den Bahnkunden sieht es nicht besser aus. Am 3. Dezember 2009 trat zwar die Fahrgastrechteverordnung für Bahnreisende in Kraft, doch auch die Anwendung dieser Norm verläuft nicht reibungslos. Die Rechte der Bahnkunden verlieren sich nicht selten in einer bürokratischen und langwierigen Beschwerdebearbeitung.
Der 48. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert in einem seiner Arbeitskreise unter anderem die Frage nach einer effektiven außergerichtlichen Streitschlichtung sowohl für Flug- als auch für Bahnreisende. Der von CDU, CSU und FDP beschlossene Koalitionsvertrag sieht die gesetzlich verankerte Einrichtung einer unabhängigen, Verkehrsträger übergreifenden Schlichtungsstelle vor.

Referentin und ADAC-Juristin im Arbeitskreis: Silvia Schattenkirchner
Telefon: (0 89) 76 76-61 41, Fax: -81 29; Mobil: 0177 864 81 38
E-Mail:

Rückfragen:
Maximilian Maurer
089/7676-2632=398240″ width=”1″ height=”1″ />