ARCD: Rechtzeitig an Winterreifen denken

Bad Windsheim

ARCD: Rechtzeitig an Winterreifen denken

Bad Windsheim (ARCD) ? Der ARCD empfiehlt, Autos bereits im Oktober auf Winterreifen umzurüsten. Wer den Reifenhändler erst aufsucht, wenn es kalt wird oder der erste Schnee fällt, muss mit Lieferengpässen rechnen. Auch wer Winterreifen besitzt, die älter als sechs Jahre sind oder die weniger als 4 mm Profiltiefe haben, sollte an eine Neuanschaffung denken. Reifengummi altert selbst dann, wenn der Reifen wenig oder gar nicht gefahren wird. Das wahre Alter zeigt die vierstellige DOT-Nummer auf der Reifenflanke an: Die ersten beiden Zahlen stehen für die Kalenderwoche, die beiden anderen für das Jahr der Herstellung. Beispiel: DOT 1807 bedeutet, dass der Reifen in der 18. Kalenderwoche 2007 produziert wurde. Laut einer EU-Richtlinie müssen Reifen fortan strengeren Anforderungen an Lärmemissionen genügen. Kleinwagenreifen bis 185 Millimeter dürfen seit 1. Oktober 2009 nur noch mit S-Kennzeichnung (“S” steht für “Sound”) verkauft werden. Ab 1. Oktober 2010 gilt die Regelung auch für breitere Reifen bis 215 Millimeter. Im letzten Winter wechselten weit über 80 Prozent aller Autofahrer von Sommerreifen zu Winterpneus. Im Jahr 1991 lag die Quote der mit Winterreifen ausgerüsteten Personenkraftwagen nur bei rund 27 Prozent. Viele Autofahrer wählen als Kompromiss Ganzjahres- oder Allwetterreifen. Solche Reifen kommen laut Stiftung Warentest vor allem für Wenigfahrer und in städtischen Ballungsgebieten infrage. Bei Tests erreichten die Allrounder aber nicht die Werte von speziellen Sommer- und Winterreifen. In Deutschland gibt es keine generelle Winterreifenpflicht. Eine vom Oberlandesgericht Oldenburg im Juli 2010 als verfassungswidrig kassierte Vorschrift in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangte aber bis dato eine “an die Wetterverhältnisse angepasste Fahrzeugausrüstung”. Zur Begründung heißt es in der Urteilsverkündung, sie entspreche nicht dem Bestimmungsgebot. Für den Bürger sei nicht klar erkennbar, welche Reifen als “ungeeignet” anzusehen seien (OLG Oldenburg, Az. 2 SsRs 220/09). Der ARCD fordert die Bundesregierung auf, diese Unklarheit noch vor dem Beginn der Wintersaison durch eine unmissverständliche Neufassung der StVOVorschrift zu beseitigen.

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