Der Vulkan beschleunigt Einrichtung des gemeinsamen EU-Luftraums

Bad Windsheim

Der Vulkan beschleunigt Einrichtung des gemeinsamen EU-Luftraums

Für den 4. Mai hat EU-Verkehrskommissar Siim Kallas einen außerordentlichen Verkehrsministerrat zum Thema Luftfahrt einberufen. Er wolle die für 2012 geplante neue Luftraumordnung über Europa (“Single European Sky”) “auf die Überholspur bringen”, meinte Kallas nur wenige Tage nach dem Ende der durch den Vulkanausbruch auf Island ausgelösten Flugsperren über Europa. “Wir haben es mit einem Patchwork von 27 nationalen Lufträumen zu tun. Das Fehlen eines europäischen Regulators für Luftfahrtkontrolle hat uns die Hände gebunden”, wies Kallas alle Schuld an dem einwöchigen Chaos von sich. Einschränkungen des Flugverkehrs fielen nach wie vor in die ausschließliche Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten. Schützenhilfe bekam der Verkehrskommissar vom Vorsitzenden des internationalen Luftfahrtverbandes IATA, Giovanni Bisignani. Die komplizierten Luftraumkontrollsysteme verursachten jährlich 5 Mrd. Euro Mehrkosten für die Luftfahrt, kritisierte der Chef der IATA. Im September will die EU-Kommission der IATA einen Vorschlag zur Einsetzung einer Expertengruppe machen, die eine gemeinsame Risikoeinschätzung für den EU-Luftraum vornehmen soll. Überdies werde die Kommission ein paneuropäisches “intermodales” Notfall-Szenario entwerfen, um bei Ausfall eines Verkehrsträgers den schnellen Umstieg auf andere Verkehrsträger zu ermöglichen. Das Luftfahrtschaos der vergangenen Woche hat laut vorläufigen Schätzungen der EU-Kommission bei Fluglinien und -häfen einen Schaden von bis zu 2,5 Mrd. Euro verursacht. Kallas versprach der Branche mittelfristig Abhilfe durch “flexible Anwendung der EU-Regeln”. So werde keine Fluglinie Slots (An- und Abfluggenehmigungen von Flughäfen) verlieren, nur weil sie diese kurzfristig nicht nutzen konnte. Großzügigere Ausnahmen bei der Nachtflugregelung sollen helfen, die letzten gestrandeten Passagiere und angestautes Frachtgut rasch an den Zielort zu bringen. Auch dürfen die Fluglinien ihre Zahlungen an Luftkontrollbehörden befristet aussetzen. “Unterstützungszahlungen für Fluglinien durch Mitgliedstaaten werden wir aber nur genehmigen, wenn dadurch keine Wettbewerbsverzerrung droht”, warnte Kallas vor allzu großzügiger einzelstaatlicher Hilfe.

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