EU-Kommissar für Konsumentenschutz plant Qualitätslabel für Reiseveranstalter

Bad Windsheim

EU-Kommissar für Konsumentenschutz plant Qualitätslabel für Reiseveranstalter

Bad Windsheim (ARCD) ? Die immer größer werdende Anzahl von EU-Bürgern, die ihre Ferienreisen individuell im Internet zusammenstellen und buchen, ist vor bösen Überraschungen nicht gefeit. Dies hat nicht zuletzt die im Sommer 2009 Pleite gegangene Fluglinie SkyEurope deutlich gemacht. Bei Insolvenz einer Fluglinie oder miserabler Unterkunft sind Individualtouristen oft auf sich selbst gestellt und können im Gegensatz zu Kunden von Reisebüros, deren Haftungspflicht EU-weit geregelt ist, kaum auf Entschädigung hoffen. “Das veränderte Konsumentenverhalten hat dazu geführt, dass eine immer geringer werdende Anzahl von Konsumenten entsprechenden Rechtsschutz bei Urlaubsreisen genießt”, erklärte EU-Verbraucherschutzkommissar John Dalli in einer Aussprache mit dem EU-Parlament am 8. März. Obwohl sie ähnliche Reiseangebote in Aussicht stellen, unterlägen etwa Internet- Anbieter nicht den gleichen strengen EU-Haftungsregeln wie Reisebüros oder Anbieter von Pauschalreisen. Die derzeit laufende Auswertung einer EU-weiten Umfrage sowie eine Konferenz mit Branchenvertretern und Konsumentenschützern am 22. April sollen der EUKommission helfen, Anfang 2011 Vorschläge zur Ausdehnung der Pauschalreisen-Richtlinie auf andere Reiseangebote zu machen, versprach Dalli. Allerdings könnten im Rahmen der Richtlinie nur jene Internet-Buchungen berücksichtigt werden, bei denen “Reisearrangements” ? etwa Transportmittel und Unterkunft ? über einen Anbieter oder ein Internetportal gebucht werden. Kunden, die sich ihren Urlaub ganz individuell im Internet zusammenstellen und kostengünstige Angebote von verschiedenen Anbietern im In- und Ausland selbstständig kombinieren, werden auch in Zukunft nicht in den Genuss eines besseren Rechtsschutzes kommen und reisen auf eigenes Risiko. Dalli hat daher vor, ein eigenes EU-Label für Pauschalreisen und Reisearrangements zu schaffen, das nur von jenen Reisevermittlern und -veranstaltern genutzt werden darf, die EU-weite Sicherheitsgarantien bieten. Reiselustige sollen auf den ersten Blick erkennen können, mit welchem Niveau an Rechtsschutz sie bei dem jeweiligen Anbieter rechnen können.

Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle

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