EU-Parlamentarier wollen Fluggastrechte nachbessern

Bad Windsheim

EU-Parlamentarier wollen Fluggastrechte nachbessern

Bad Windsheim (ARCD) ? Rund 50 000 Klagen von europäischen Flugpassagieren in nur einem Jahr sind den EU-Parlamentariern des Verkehrsausschusses zuviel. Bei einer Aussprache mit der Europäischen Kommission am 9. November forderten sie umgehend Schritte zur Revision der Verordnung (EG) 261/2004, die seit 2005 Assistenzleistungen und/oder Entschädigungen bei Flugausfällen, -verspätungen und Überbuchungen vorsieht. Manche Fluglinien versuchen sich jedoch um ihre Verantwortung zu drücken: 34,6 % der Beschwerden bei nationalen Aufsichtsbehörden im Jahr 2008 betrafen unerfüllte Regressforderungen nach annullierten Flügen, 32,5% hatten lange Verspätungen zum Inhalt. Überdies sind laut Angaben der Kommission 1,6 Mio. Gepäckstücke im Beobachtungszeitraum Januar bis Oktober 2008 verspätet oder gar nicht am Zielort eingetroffen. Zahlreiche EUParlamentarier bemängelten, dass die ? von ihnen mitbeschlossene ? Gesetzgebung lückenhaft sei und Fluggäste nicht zu ihrem Recht kämen, weil sie vor dem bürokratischen Spießrutenlauf einer Beschwerde zurückschreckten. „Die Anzahl der Beschwerden spiegelt nur einen Teil der Realität wider“, meinte die österreichische Abgeordnete Eva Lichtenberger (Grüne), „wir bräuchten verlässliche Daten über die tatsächliche Anzahl von Vorfällen.“ Sie wisse auch von Fällen, in denen Flugunternehmen Rollstühle als Gepäckstücke abfertigen und bezahlen ließen, obwohl laut EU-Verordnung 1107/2006 deren Beförderung seit Juli 2007 gratis stattzufinden hat. „Man gewinnt den Eindruck, dass Passagiere von einigen Flugunternehmen als Störfälle im Beförderungsgewerbe betrachtet werden“, schloss die EU-Abgeordnete. Bei Umbuchungen wegen des Ausfalls eines Fluges würden oft nicht die nächsten Abflüge zur gleichen Destination, sondern nur Flugverbindungen der eigenen Fluglinie angeboten; auch dies widerspräche dem Reglement, meinte der Ausschussvorsitzende Brian Simpson (S D), aber leider „weiß dies das Bodenpersonal vor Ort meist nicht.“ Ein weiterer Dorn im Auge der EUAbgeordneten sind Lockangebote bei Preisauszeichnungen im Internet. „Einige Airlines halten sich nach wie vor nicht an die Vorschrift, dass der Gesamtpreis des Tickets am Anfang einer Reservierung und nicht erst am Ende stehen muss“, kritisierte die Britin Jacqueline Foster (Konservative Reformisten). Die Kommission sollte daher keine weiteren Studienergebnisse abwarten, sondern aufgrund der bekannten Schlupflöcher die EU-Verordnungen zum Konsumentenschutz im Flugverkehr nachbessern und durchsetzen. „Wir dürfen nicht zulassen, dass schlechte Ausführungsmaßnahmen gute Gesetzgebung verwässern und zu totem Recht machen“, verurteilte Mathieu Grosch, Sprecher der EVP-Fraktion, die zögerliche Haltung der Kommission. ARCD

Silvia Schöniger
ARCD-Pressestelle

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