Krankendaten: Konsequente Maßnahmen nach intern veranlasster Revision

Berlin

Krankendaten: Konsequente Maßnahmen nach intern veranlasster Revision

DB-Aufsichtsrat wurde über Ergebnisse der Prüfungen informiert

(Berlin, 18. März 2010) Nachdem im August letzten Jahres bekannt geworden war, dass im Bereich der DB-Tochtergesellschaft DB Sicherheit GmbH unzulässigerweise Listen mit krankheitsbezogenen Daten geführt worden waren, hatte der Vorstand der DB die Erarbeitung einer neuen Richtlinie zum Umgang mit Krankendaten beschlossen und parallel dazu umgehend eine konzernweite stichprobenartige Revision in Auftrag gegeben. Die Überprüfung hatte ergeben, dass keine mit den Vorgängen bei der DB Sicherheit vergleichbaren Unregelmäßigkeiten festzustellen waren. Lediglich in drei Konzern-Gesellschaften hat es bei einzelnen Betrieben in der Vergangenheit Unregelmäßigkeiten gegeben, bei denen krankheitsbezogene Daten aufgrund der mangelnden datenschutzrechtlichen Sensibilität erfasst wurden. Eine weitere Feststellung war, dass im Rahmen der Gespräche zur Wiedereingliederung von Mitarbeitern nach sehr langer Krankheit in Ausnahmefällen Diagnosen in der Personakte abgelegt wurden. Die betreffenden Eintragungen reichen teilweise bis in die neunziger Jahre zurück.

Als Konsequenz wurden die betreffenden Verfahren und Richtlinien überarbeitet und befinden sich derzeit in Abstimmung mit der Arbeitnehmervertretung. Zusätzlich wurden die zuständigen Mitarbeiter und Führungskräfte nochmals auf die datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen hingewiesen. Darüber hinaus hat der Vorstand eine konzernweite Überprüfung aller Personalakten veranlasst, um versehentlich in der Vergangenheit erhobene Krankendaten zu schwärzen. Dieser sehr umfangreiche Prozess wird voraussichtlich bis Ende März abgeschlossen sein.

Eine Nachrevision hat die Wirksamkeit der vorgenommenen Maßnahmen bestätigt. Der Vorstand hatte nach Bekanntwerden der Ergebnisse den DB Aufsichtsrat als zuständiges Kontrollgremium informiert.

Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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