Start des Probebetriebs für den Körperscanner

Berlin

Start des Probebetriebs für den Körperscanner


Bürger können sich an Online-Frageforum beteiligen

Am Flughafen Hamburg hat am heutigen Montag der bereits angekündigte Feldtest des Körperscanners begonnen. Im Rahmen der Luftsicherheitskon-trollen werden für voraussichtlich sechs Monate zwei Geräte erprobt. Die Nutzung ist während der Testphase für die Passagiere freiwillig.

Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière erklärte dazu in Hamburg:
“Der heutige Tag ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer verbesserten Luftsicherheitskontrolle auf deutschen Flughäfen. Wir beginnen heute mit dem Probebetrieb von Körperscannern in Deutschland. Der Test mit diesem Gerät ist auch möglich geworden, weil wir sichergestellt haben, dass die von mir immer wieder genannten drei Grundvoraussetzungen erfüllt sind: Gesundheitliche Unbedenklichkeit, Wahrung der Persönlichkeitsrechte und ein Mehrwert für die Luftsicherheit.”

Die im Probebetrieb verwendeten Geräte vom Typ “ProVision ATD” erfüllen diese Anforderungen. Sie arbeiten mit aktiver Millimeterwellentechnologie. Die gesundheitliche Unbedenklichkeit der genutzten Millimeterwellen ist nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand gegeben.

Das Bundesministerium des Innern ist als oberste Luftsicherheitsbehörde der Bundesrepublik Deutschland verantwortlich für die Organisation und Durch-führung der Maßnahmen nach dem Luftsicherheitsgesetz und den betreffen-den EU-Verordnungen. Der Bundespolizei obliegt der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (Luftsicherheit). Dazu ist es erforderlich, Passagiere, deren Handgepäck und aufgegebenes Gepäck zu kontrollieren. Es werden verschiedene Kontrolltechniken wie Gepäckprüfanlagen, Torsonden und Handsonden eingesetzt. Neuen innovativen Technologien steht Deutsch-land grundsätzlich offen gegenüber. Bevor diese jedoch zum Einsatz kommen, müssen sie entsprechend überprüft und getestet werden ? so auch der Körperscanner.
Das Gerät arbeitet mit einem automatischen Detektionsverfahren und zeigt die Position detektierter Gegenstände an einem Piktogramm, das bei jedem Fluggast gleich aussieht. Das Gerät produziert keine Bilder des menschlichen Körpers. Daten werden nach dem Scanvorgang nicht gespeichert. Dem Schutz der Persönlichkeitsrechte der Passagiere wird damit umfassend Rechnung getragen. Die vergleichende Betrachtung zu bisheriger Kontrolltechnik ergab einen grundsätzlichen Sicherheitsgewinn beim Einsatz des Körperscanners.

Der Probebetrieb ist auf sechs Monate angelegt. Die Ergebnisse werden an-schließend gründlich ausgewertet. Bereits jetzt sind Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, sich am Online-Frageforum des Bundesinnenministers zu beteili-gen. Mehr dazu im Internet unter:

Ziel des Bundesinnenministeriums und der Bundespolizei ist es, für den Luft-verkehr ein größtmögliches Maß an Sicherheit zu gewährleisten und die Luft-sicherheitskontrollen schnell, effizient und dienstleistungsorientiert durchzu-führen. Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière ist überzeugt: “Die Verwendung von Körperscannern wird einen echten Gewinn für die Sicherheit im zivilen Luftverkehr erbringen. Das ist ein aktiver Beitrag für die Sicherheit der Passagiere.”

Mehr zum Thema unter:

Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D
10559 Berlin
Telefon: +49 3018 681-0
Fax: +49 3018 681-2926=425923″ width=”1″ height=”1″ />