Unsichere Ladung auf dem Autodach kommt in Österreich teuer zu stehen

Zürich

Unsichere Ladung auf dem Autodach kommt in Österreich teuer zu stehen

(Zürich/ Innsbruck, den 20.04.2010) In Österreich muss Ladung gut gesichert sein. “Es ist allerdings ein Gerücht, dass neuerdings ein ungesicherter Schirm auf der Hutablage oder ein Einkaufskorb auf dem Beifahrersitz einen Verstoß gegen die Ladungssicherheit darstellt”, klärt Dr. Hubert Tramposch von der Anwaltskanzlei Tramposch Partner in Innsbruck auf. Das Gerücht hat jedoch einen wahren Kern: Die Ladungssicherheit ist in der Liste der dreizehn Vormerkdelikte aufgeführt. Diese Verkehrsdelikte liegen gerade noch unterhalb der Schwelle zum Führerscheinentzug.

Begangene Vormerkdelikte werden, zusätzlich zur eigentlichen Strafe für den Verkehrsverstoß, für zwei Jahre im Führerscheinregister erfasst. Kommt es innerhalb der zwei Jahre zu drei Vormerkungen, muss der Führerschein für mindestens drei Monate abgegeben werden. “Das betrifft auch deutsche Kraftfahrer. Gegen Autofahrer mit ausländischem Wohnsitz wird dann in Österreich ein Fahrverbot verhängt”, warnt Tramposch, dessen Kanzlei Mitglied im internationalen Beratungsnetzwerk Geneva Group International (GGI) ist.

Eine Geldstrafe bis immerhin 5.000 Euro ist möglich, allein aufgrund eines Verstoßes gegen die Ladungssicherungspflicht. Eine besondere Gefährdung muss nicht gegeben sein. Kommt diese zur mangelhaften Ladungssicherung hinzu, wird ein Vormerkdelikt verwirklicht, es kommt also neben der Verhängung der Geldstrafe zur Vormerkung im Führerscheinregister. “Resultiert aus der mangelhaften Ladungssicherung ein Unfall oder wird die Ladung beschädigt, muss zudem mit zivil- und/oder strafrechtlichen Konsequenzen gerechnet werden,” warnt Tramposch. In der bevorstehenden Reisezeit ist also Vorsicht geboten, sind Boote, Räder und Dachkoffer dann doch wieder zuhauf auf Autodächern montiert auf Österreichs Straßen unterwegs.

Mithilfe der gesetzlichen Ladungsvorschriften soll vor allem verhindert werden, dass Personen durch herabfallende Teile einer Ladung gefährdet oder belästigt werden. Die Pflicht zur geeigneten Sicherung der Ladung trifft sowohl den Fahrer wie den Halter des Fahrzeugs. Außerdem ist die anordnungsbefugte Person in der Pflicht, welche für die Beladung des Fahrzeuges verantwortlich ist.

Die Ladung ist so abzusichern, dass sie nicht ins Rutschen kommt, auch nicht bei einer Vollbremsung. Zudem ist die Fahrweise der Ladung anzupassen. “Mit Fahrrädern auf dem Dachgepäckträger ist eine geringere Geschwindigkeit zu wählen”, rät GGI-Anwalt Tramposch. “Zu beachten ist auch, dass die Ladung niemanden belästigen darf. Blendende Flächen wie Spiegel sind beispielsweise abzudecken.” Mehr als einen Meter herausragende Ladung ist zu kennzeichnen, bei Dunkelheit durch eine rückstrahlende, rot umrandete Tafel. Die Verantwortung erstreckt sich auch auf das Fahrzeug, etwa durch Anpassen des Reifendrucks oder das regelmäßige Überprüfen und Nachziehen von Zurrgurten.

Hinweis für die Redaktion:

Die Geneva Group International (GGI) ist eines der führenden internationalen Netzwerke unabhängiger Anwaltskanzleien, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Unternehmensberatungen. Rund 260 Mitgliedsfirmen mit gut 410 Büros und über 14.000 Mitarbeitern weltweit beraten über 138.000 Kunden. Im Jahr 2008 haben sie einen kumulierten Umsatz von 3,707 Mrd. USD generiert. Durch eine hervorragende Vernetzung bieten GGI-Mitglieder eine umfassende, multidisziplinäre Beratung zu allen grenzüberschreitenden Wirtschafts-, Steuer- und Rechtsfragen.

Das GGI-Mitglied Tramposch Partner mit Standorten in Innsbruck, Wien und Eisenstadt ist auf Schadensersatzfragen und die damit verbundenen Regresse spezialisiert. Schwerpunkte sind Sport- und Freizeitunfälle, insbesondere bei allen Wintersportarten, sowie Verkehrsunfälle.

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