Unterwegs in der Ferienzeit: Tipps und Tickets für Kinder im Nahverkehr

Berlin

Unterwegs in der Ferienzeit: Tipps und Tickets für Kinder im Nahverkehr

Keine Angst vor der Fahrscheinkontrolle: Die wichtigsten Regeln für Kinder im Nahverkehr

(Düsseldorf, 9. Juli 2010) Alleine mit dem Zug zu fahren, ist für Kinder ein wichtiger Schritt in die Selbständigkeit. Gerade in der heutigen Zeit, da viele Jugendliche Sport- und Freizeitangebote in anderen Städten wahrnehmen oder auch Kinder zwischen getrennt lebenden Eltern pendeln, wird es zu einer wichtigen Entlastung für die Familie, wenn die Chauffeursdienste der Eltern verzichtbar werden. Der Nahverkehr bietet Minderjährigen die Möglichkeit, eigenständig und sicher unterwegs zu sein. Doch auch Bahnfahren will gelernt sein. Erziehungsberechtigte sollten hierzu einige Empfehlungen beachten und an ihre Kinder weitergeben.

Tickets für Kinder und Jugendliche

Immer wieder werden in den S-Bahnen und Regionalzügen in NRW Kinder und Jugendliche ohne gültigen Fahrausweis angetroffen – besonders in der Ferienzeit. Denn häufig wird vergessen, dass in einigen Regionen die Schülertickets in den Ferien keine Gültigkeit besitzen.

Für die Sommerferien gibt es daher ein SchöneFerienTicket NRW. Dieses Ticket kostet 50 ? und berechtigt zur Fahrt in der 2. Klasse. Es gilt ab dem 15. Juli bis zum 27. August 2010 in allen Verbundverkehrsmitteln in NRW. Dazu gehören neben den Nahverkehrszügen auch Busse, Straßen-, Stadt- und UBahnen.

Das Ticket ist für Kinder und Jugendliche zwischen 6 bis15 Jahren gedacht sowie für Schüler bis 20 Jahren und Studierende bis 26 Jahren. Alle über 16-jährigen müssen Ihren Schülerausweis bzw. Studierendenausweis mitführen. Dabei werden auch die Ausweise für das unmittelbar abgelaufene Schuljahr anerkannt.

Darüber hinaus gelten für Kinder im Nahverkehr der Bahn die folgenden Regelungen:

Kinder bis einschließlich 5 Jahre brauchen keinen Fahrschein, wenn sie mit einem Erwachsenen oder älteren Kind mit gültigem Fahrausweis unterwegs sind. 6 bis 14-Jährige brauchen ein Kinderticket, Jugendliche ab 15 Jahren ein Erwachsenenticket (sofern letztere kein Schüler- oder Studententicket besitzen).

In NRW gibt es seit September 2006 keinen Verkauf in Nahverkehrszügen mehr. Daher müssen auch Kinder bereits beim Einstieg im Besitz eines gültigen Fahrausweises sein. Einzelfahrscheine und Mehrfahrtenkarten müssen deshalb vor dem Einstieg entwertet werden.

Auf der Suche nach einem Platz darf durch die 1. Klasse hindurch gegangen werden. Ein Aufenthalt oder Sitzen ist dort aber nur mit einem Ticket der 1. Klasse erlaubt – auch wenn die 2. Klasse voll besetzt sein sollte.

Keine Angst vor der Fahrkartenkontrolle

Alleinreisende Kinder und sogar Jugendliche geraten leicht in Panik, wenn sie erfahren, dass sie versehentlich mit einem ungültigen Fahrausweis unterwegs sind. Dabei ist eine Kontrolle auch dann nichts schlimmes, wenn man versehentlich einmal kein gültiges Ticket besitzt. Der Bahn-Mitarbeiter will nicht gleich die berühmten “40 Euro” kassieren. Wenn er bei seiner Arbeit auf Reisende trifft, die kein gültiges oder gar kein Ticket mit sich führen, erstellt er mit seinem mobilen Terminal einen Beleg, für den er die Personalien des Kunden (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum; ggf. die Anschrift der Erziehungsberechtigten) benötigt. Diesen druckt er anschließend für den Fahrgast aus. Den Zettel nimmt das Kind mit nach Hause. Die Eltern haben dann Gelegenheit, sich über den Vorfall genauestens zu informieren. Sollten sie noch Fragen haben, ist hier auch die Telefonnummer einer Informationsstelle angegeben. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage, innerhalb derer aber auch ein vergessenes persönliches Ticket vorgelegt oder Widerspruch eingelegt werden kann.

Das erhöhte Beförderungsgeld beträgt unabhängig vom Alter 40 Euro, bei nachträglich vorgelegter persönlicher Zeitkarte oder Sonderausweis je nach Verbund in NRW zwischen 2,50 und 7 Euro. Es muss sich bei der nachträglichen Vorlage immer um ein persönliches, zur Zeit der Prüfung räumlich und zeitlich gültiges Ticket handeln, übertragbare Tickets werden nicht anerkannt.

Aus Angst vor Strafe verlassen viele Kinder und Jugendliche oft lieber an der nächsten Station den Zug, als ihre Personalien anzugeben oder ihre Familien anzurufen. Bei der Weiterreise und Orientierung an fremden Haltestellen kann ihnen dann auch der Zugbegleiter nicht mehr helfen. Kinder und Jugendliche sollten deshalb auf jeden Fall im Zug bleiben. Alles weitere können sie dann Zuhause mithilfe ihrer Eltern klären.

Sicher bis zum Zielbahnhof

Von der Fahrt ausgeschlossen werden dürfen alleinreisende Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich nicht. Kinder und Jugendliche müssen in solchen Fällen lediglich ihre Personalien angeben und sollten daher nach Möglichkeit einen Schülerausweis oder einen anderen Nachweis ihrer persönlichen Daten bei sich haben. Kann oder will ein Minderjähriger sich nicht ausweisen, hat der Kontrolleur die Möglichkeit, die Polizei zum nächstmöglichen Bahnhof anzufordern. Für Kinder ist es ist ratsam, einen Zettel mit Namen oder Adresse sowie Telefonnummer der Erziehungsberechtigten mit sich zu führen, damit bei Rückfragen während einer Kontrolle, aber auch bei Notfällen Kontakt aufgenommen werden kann. Wenn das Kind selbst keine Möglichkeit zu telefonieren hat, stellt der Kundenbetreuer auch sein Diensthandy zur Verfügung, um ein Gespräch mit den Eltern zu ermöglichen.

Weitere Infos: Bundesweit zuständig für die Bearbeitung von Fahrpreisnacherhebungen: DB Vertrieb GmbH, Fahrpreisnacherhebung, 76518 Baden-Baden, Tel.: 01805 / 040 00 279, Fax: 01805 / 040 00 479 (Montag-Freitag, 7:00 – 20 Uhr, 14 Ct./Min. aus dem Telekom-Festnetz, Mobilfunktarife können abweichen).

Einwände möglichst schriftlich einschicken. Informationen im Internet unter

Die Bahn bietet auf vielen Strecken des Fernverkehrs freitags und sonntags für alleinreisende Kinder den Begleitservice “Kids on Tour” an. Zu buchen ist das Angebot unter der neuen Servicenummer der Bahn 0180 5 996633* (Stichwort Betreuung), Informationen im Internet unter .

* 14 Cent/Min. aus dem dt. Festnetz, inkl. USt., Tarif bei Mobilfunk ggf. abweichend

Herausgeber: DB Mobility Logistics AG
Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin, Deutschland
Verantwortlich für den Inhalt:
Leiter Kommunikation Oliver Schumacher

Ansprechpartner zum Thema
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Udo Kampschulte
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