Private Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland


Betreuung pflegebedürftiger Menschen

Eine häusliche Pflege umfasst die Versorgung und Betreuung pflegebedürftiger Menschen durch Pflegekräfte. Diese erfolgt in der Regel in der Wohnung der bedürftigen Person und kann entweder von Angehörigen, Freunden oder Bekannten des zu Pflegenden durchgeführt werden.

Für eine häusliche Pflege bietet ambulante Pflegedienste Unterstützung an. Diese dürfen jedoch keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Häufig reicht eine Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht aus, da diese nur für einzelne Tätigkeiten beim Pflegebedürftigen vorbeikommen. In vielen Fällen ist auch eine Pflege durch Angehörige nicht möglich. Da Pflegedienste teuer sind, wenden sich viele Angehörige an Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland.

Private Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland

Pflegebedürftige entscheiden immer öfter, sich von einer privaten Pflegekraft aus dem europäischen Ausland unterstützen zu lassen. Diese ausländischen Pflegekräfte wohnen und leben in der Regel bei der zu betreuenden Person und erhalten, abhängig von ihrer Kompetenz und dem Sprachniveau, ein monatliches Gehalt, sowie freie Kost und Logis. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Pflegekraft aus dem europäischen Ausland einzustellen.

Entsendemodell

Nach diesem Modell wendet sich der Auftraggeber an eine Vermittlungsfirma, die mit einem ausländischen Pflegedienst Kontakt aufnimmt, bei dem die Pflegekraft angestellt ist. Diese ausländische Vermittlungsfirma tritt als „Entsender“ auf. Sie übernimmt sowohl die Versicherungen als auch eventuell zu zahlende Steuern, die im Heimatland anfallen. Die Pflegekraft steht nicht in einem direkten Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, der der Pflegekraft keine unmittelbaren Weisungen erteilen darf. Eine A1-Bescheinigung bescheinigt, dass die Pflegekraft im Heimatland ordnungsgemäß sozialversichert ist. Um eine solche Bescheinigung zu erhalten, muss das entsendende Unternehmen einen Großteil des Umsatzes im Heimatland erwirtschaften und die Vor- oder Weiterbeschäftigung des Mitarbeiters im Heimatland muss sichergestellt sein.

Vermittlung durch die Arbeitsagentur

Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung – ZAV), die Pflegekräfte aus dem europäischen Ausland vermittelt. Dabei werden Pflegekräfte direkt bei der Familie des Pflegebedürftigen angestellt. Diese Familien sind in diesem Fall Arbeitgeber und unterliegen den gesetzlichen Bestimmungen. Die Pflegekraft hat Anspruch auf Freizeit und Urlaub. Pflegekräfte dürfen nur die pflegerische Grundversorgung ausführen, während für medizinische Leistungen oder Behandlungspflege ein ambulanter Pflegedienst eingeschaltet werden muss.

Selbstständige Pflegekräfte

Eine weitere Möglichkeit ist eine Beschäftigung von Pflegekräften, die als Selbstständige tätig sind. Jedoch besteht hier die Gefahr der Scheinselbstständigkeit und viele Pflegekräfte arbeiten für mehrere Arbeitgeber.