Urlaubsärger : Mückenplage ist kein Grund zur Klage
München Urlaubsärger : Mückenplage ist kein Grund zur Klage ADAC: Reisemängel richtig reklamieren Wenn der Urlaub nicht hält, was der Katalog oder das Online-Portal versprechen, können Urlauber Geld zurückverlangen. Der ADAC sagt, worauf zu...