Urteil Reiserecht: Folgenschwerer Sprung in den Hotelpool
München – Urteil Reiserecht: Folgenschwerer Sprung in den Hotelpool Der Benutzer einer hoteleigenen Schwimmbadanlage kann davon ausgehen, dass das Schwimmbecken unterhalb einer Sprungeinrichtung eine ausreichende Tiefe aufweist. Außerdem sind Schilder mit Hinweisen auf die...