Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.
Karlsruhe – Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren. Vertragliche Schadensersatzansprüche wegen eines Reiseunfalls muss der Reisende nach § 651g BGB innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend...